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Google verklagen in Deutschland ohne Anwalt — Ihre DSGVO-Rechte

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Deutschland · DSGVO
Sie brauchen keinen Anwalt, um Google zur Rechenschaft zu ziehen. Sie brauchen Ihre Datenschutzrechte.

Googles Bedingungen schieben Konto- und Abrechnungsstreitigkeiten in ein Schiedsverfahren in Kalifornien — meist eine Sackgasse. Doch die DSGVO gibt Ihnen gesetzliche Rechte, die Google nicht wegvertragen kann. Vor dem Amtsgericht (bis 5.000 €) besteht kein Anwaltszwang. Starten Sie kostenlos.

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Können Sie in Deutschland selbst gegen Google vorgehen?

Ja. Eine Klage, um Ihr gesperrtes Konto zurückzubekommen, gelingt selten — die Schiedsklausel blockiert diesen Anspruch. Was funktioniert, ist der Datenschutzweg. Jede Person, deren Daten Google verarbeitet, hat Rechte nach der DSGVO. Vor dem Amtsgericht gilt bis 5.000 € kein Anwaltszwang (darüber ist am Landgericht ein Anwalt Pflicht). Für Schadensersatz bestätigte der EuGH 2025, dass es keine Erheblichkeitsschwelle für immateriellen Schaden gibt.

Die Schritte, die wirken

  1. Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO) — zwingen Sie Google, alle über Sie gespeicherten Daten herauszugeben (kostenlos).
  2. Beschwerde bei Ihrer Landesdatenschutzbehörde — kostenlos, ohne Anwalt.
  3. Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“ — Daten und Suchergebnisse über Sie entfernen lassen.
  4. Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) — vor dem Amtsgericht oder über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 5.000 €).

Kostenlos: Ihr Auskunftsersuchen (kopieren & senden)

Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO — [Ihr Name]

An: Google Ireland Ltd, Datenschutzbeauftragter

Nach Art. 15 DSGVO bitte ich innerhalb eines Monats um: (1) Bestätigung, ob Sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten; (2) eine Kopie aller über mich gespeicherten Daten; (3) die Verarbeitungszwecke; (4) die Datenkategorien; (5) die Empfänger; (6) die Speicherdauer; (7) die Herkunft nicht bei mir erhobener Daten; (8) Angaben zu automatisierten Entscheidungen. Mein Konto: [E-Mail/ID]. Anbei: [Identitätsnachweis].

[Name] · [Datum]

Was das vollständige Deutschland-Kit enthält

  • Auskunftsersuchen (Art. 15) + Beschwerde-Paket für die Landesdatenschutzbehörde
  • Leitfaden Amtsgericht — Einreichung, Gerichtskosten, Verhandlung (ohne Anwalt)
  • Vorlagen für Löschung / Recht auf Vergessenwerden
  • Aufforderungsschreiben für Schadensersatz (Art. 82) + Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
  • Beweis- und Chronologie-Werkzeug
Gratis

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Geben Sie Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen das vollständige Datenrechte-Kit.



    Häufige Fragen

    Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?

    Nein. Bis 5.000 € können Sie sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten. Erst am Landgericht (über 5.000 €) besteht Anwaltszwang.

    Zahlt mir die Datenschutzbehörde Geld?

    Nein. Die Behörde prüft und kann Bußgelder verhängen, zahlt Ihnen aber nichts — ihre Feststellung stärkt jedoch Ihren eigenen Schadensersatzanspruch.

    Ist das eine Rechtsberatung?

    Nein. Dies ist Selbsthilfe-Information, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwaltskanzlei; es entsteht kein Mandatsverhältnis. Regeln ändern sich — prüfen Sie die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen Anwalt für Ihren Einzelfall.

    Nur zu Informationszwecken — keine Rechtsberatung. Keine Anwaltskanzlei; es entsteht kein Mandatsverhältnis. Datenschutz- und Verfahrensregeln ändern sich; prüfen Sie die aktuell geltenden Regeln für Ihre Situation.